Elternbrief 07.02.2022

Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermitteln, die uns in der letzten Woche erreichten.
„test to stay“ – Strategie
In den kommenden zwei Wochen werden alle Schüler*innen und alle Dienstkräfte an jedem Schultag getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene,die der Testpflicht nicht unterliegen. Ergänzt wird diese Teststrategie durch „test to stay“ – Maßnahmen:
- ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) wird im Rahmen der Testungen in derSchule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt (GA) gemeldet


- es erfolgt keine Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest

- das positiv getestete Kind erhält in der Schule einen Vordruck zur Bestätigung der Isolierung (vom GA zur Verfügung gestellt)


- eine Benennung von Kontaktpersonen an das GA erfolgt nicht

-alle Schüler*innen der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keine Symptome auftreten


Der Indexfall in Isolierung kann dann
- im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- dann im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- somit in den laufenden seriellen Testungen freigetestet werden
Sind Dienstkräfte, die geimpft oder genesen sind, Kontaktpersonen, gehen diese entsprechend der aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne.
Die „test to stay – Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht keine „Kann-Regelung“ dar. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen GA ausgesprochen werden. Sofern besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird das GA im Einzelfall eine Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen prüfen.
Die „test to stay – Strategie“ bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.
Sie finden alle Hinweise und auch hilfreiche Grafiken zum Thema auf der Homepage der SenBJF
.

Aussetzung der Präsenzpflicht
Das Aussetzen der Präsenzpflicht nach den Winterferien ist bis zum 28. Februar 2022 (einschließlich) befristet.
Verfahren:
- Wenn Sie von der Aussetzung der Präsenzpflicht für Ihr Kind Gebrauch machen, müssen Sie es vorab schriftlich mit einem formlosen Schreiben der Schule mitteilen. Dies muss spätestens am Beginn des Schultages erfolgen, ab dem von der Aussetzung Gebrauch gemacht wird.
- Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen.
- Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst und wird unter Bemerkungen eingetragen.
Aufgaben für zu Hause:
- Die Aussetzung der Präsenzpflicht stellt weder eine Verlängerung der Ferien noch eine Beurlaubung dar. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Aufgaben müssen erledigt werden. Die Schüler*innen haben sich auch proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können.
- Auf das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht) haben die Schüler*innen keinen Anspruch.
- Bei einer Aussetzung der Präsenzpflicht von mehr als 5 Schultagen wird der Klassenoder ein/e Fachlehrer*in ein Gespräch anbieten, um über die Lernaufgaben zu sprechen.
Schülerausweis als Testnachweis
Der Schülerausweis gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, als Testnachweis.
Die wesentlichen Informationen finden Sie in der Woche nach den Winterferien auch unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#praesenz


Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Kollegium der Bouché-Schul
e

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
Bouchéstraße 5
12435 Berlin

Schule

Telefon: +49 (0)30 5337745
Fax: +49 (0)30 5337476
E-Mail: sekretariat@bouche.schule.berlin.de
web: http://www.bouche-schule.de

Rektorin: Frau V. Seiberl
Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.(Ansprechpartner Herr Schröder)

Förderverein

E-Mail: foerderverein@bouche-schule.de
Vorsitzende: Frau K. Seemann

Spendenkonto

Förderverein Bouchéschule e.V.
Berliner Volksbank
DE14 1009 0000 2183 3850 06

Sozialstation

Telefon: 015115870261

E-Mail: lara.beierle@tandembtl.de

Raum 209

2. OG über dem Sekretariat

Öffnungszeiten / opening hours

Mo – Fr   9:00 – 15:00 Uhr und nach Vereinbarung